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Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen, Summer Schools, Archivrecherchen im In- und Ausland beim Dekanat zu beantragen:
Für folgende Aufwände werden Zuschüsse gesprochen:
Für Taxifahrten und Verpflegungskosten werden keine Zuschüsse gewährt. Pro Person und Kalenderjahr können Zuschüsse von maximal 1500 Franken gesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten.
Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.
Anträge für Flugreisen müssen bereits vor der Reise fristgerecht beim Dekanat eingereicht werden:
Beachten Sie dazu das Flowchart Reduktion CO2 (PDF, 309 KB).
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschüsse an Reisekosten erst nach der erfolgten Teilnahme. Beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens 25. November in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein muss. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.
Ihren Antrag richten Sie bitte per Post sowie elektronisch (nur Formulare, Belege müssen nicht selbst gescannt werden) an die folgende Adresse:
Universität Zürich
Theologische Fakultät
Dekanat
Patrizia Stadler
Kirchgasse 9
8001 Zürich
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert.
Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf den jährlichen Budgetrahmen von 1500 Franken nicht übersteigen. Reichen Sie mehrere Anträge pro Jahr ein, reduziert sich der Maximalbetrag um die zuvor gesprochenen Zuschüsse.
Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.