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Theologische Fakultät

Zuschüsse an Reisekosten

Antragsberechtigung

Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen, Summer Schools, Archivrecherchen im In- und Ausland beim Dekanat zu beantragen:

  • Doktorierende der Theologischen Fakultät, die aktiv an einer wissenschaftlichen Veranstaltung teilnehmen mit einem Vortrag oder Paper, einem Kongressposter oder als Moderation (Panel Chair).
  • Angestellte auf Qualifikationsstellen an der Theologischen Fakultät (Assistenzen, Oberassistenzen, Postdocstellen; ausgenommen sind reine Drittmittelanstellungen, reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen).
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende der Theologischen Fakultät, die durch die UZH finanziert sind (ausgenommen sind reine Drittmittelanstellungen, reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen).

Rahmenbedingungen

Für folgende Aufwände werden Zuschüsse gesprochen:

  • Reisekosten:
    • Bahnfahrten (in der Schweiz mit Halbtaxabonnement); kostengünstige Nachtzugfahrten in der Regel im Sitz- oder Liegewagen.
    • Flugkosten werden nur  erstattet, wenn die folgenden Bedingungen (kumulativ) erfüllt sind:
      1. Flug in Economy-Class (Flugkosten in der Business- oder First-Class werden nicht erstattet, auch nicht teilweise.
      2. Die beste öV-Verbindung (Bahn/Bus) dauert
        • ... für «outgoings» (Flüge von Angehörigen der Fakultät): mehr als zehn Stunden (im Nachtzug: mehr als 14 Stunden)
        • ... für «incomings» (Flüge auf Einladung von Angehörigen der Fakultät): mehr als 8.5 Stunden (im Nachtzug: mehr als zwölf Stunden)
      3. Es handelt sich nicht um einen Kurzaufenthalt (von/nach Europa mind. zwei, interkontinental mind. drei Nächte vor Ort).
      4. Ab dem 1.1.2024 müssen zudem alle Flüge vom Dekanat bewilligt werden. Die Bewilligung durch das Dekanat erfolgt auf Antrag (vgl. dazu den Flowchart Reduktion CO2 (PDF, 309 KB)).
  • Übernachtungskosten analog zu §10 Spesenreglement UZH
  • Kongress- oder Tagungsgebühren ohne optionale Zusatzleistungen.

Für Taxifahrten und Verpflegungskosten werden keine Zuschüsse gewährt. Pro Person und Kalenderjahr können Zuschüsse von maximal 1500 Franken gesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten.

Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.

 
 
 

Antragstellung Zuschüsse

Flugreisen (vor der Reise beantragen)

Anträge für Flugreisen müssen bereits vor der Reise fristgerecht beim Dekanat eingereicht werden:

  • Für Outgoing-Flüge im 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) bis Ende November, für Outgoing-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) bis Ende April.
  • Für Incoming-Flüge (Konferenzen, Tagungen, Workshops, Events, Berufungen) im 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) bis Ende April (Vorjahr), für Incoming-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) bis Ende November (Vorjahr).

Beachten Sie dazu das Flowchart Reduktion CO2 (PDF, 309 KB).

 

Zuschüsse an Reisekosten (nach der Reise beantragen)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschüsse an Reisekosten erst nach der erfolgten Teilnahme. Beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens 25. November in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein muss. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.

Ihren Antrag richten Sie bitte per Post sowie elektronisch (nur Formulare, Belege müssen nicht selbst gescannt werden) an die folgende Adresse:

Universität Zürich
Theologische Fakultät
Dekanat
Patrizia Stadler
Kirchgasse 9
8001 Zürich

dekanat@theol.uzh.ch

Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:

  • Formular Antrag auf einen Zuschuss an Reisekosten (DOCX, 56 KB)
  • für Angestellte an der UZH: Formular Spesenabrechnung Angestellte (Download im unteren Seitenbereich)
  • für Doktorierende: Nachweis der aktiven Veranstaltungsteilnahme (Programmauszug, Acceptance Letter)
  • Nachweis der Veranstaltungsteilnahme (Programmauszug, Acceptance Letter),
  • Ausgabenbelege im Original (wie folgt für die maschinelle Verarbeitung vorbereitet: Belege, die ein kleineres Format als DIN A4 haben, müssen auf einem separaten A4-Blatt befestigt sein mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern verwendet werden, auch nicht bei mehreren Belegseiten).

Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert.

Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf den jährlichen Budgetrahmen von 1500 Franken nicht übersteigen. Reichen Sie mehrere Anträge pro Jahr ein, reduziert sich der Maximalbetrag um die zuvor gesprochenen Zuschüsse.

Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.

Weiterführende Informationen

Ausfuellen Spesenformular

Informationen zum Ausfüllen des Spesenformulars

Bitte füllen Sie das Spesenformular diesem Beispiel entsprechend aus.

Weitere Informationen

Auf der zugehörigen Website der Personalabteilung finden Sie weitere Informationen zum Ausfüllen von Spesenformularen und ganz allgemein zu Spesenabrechnungen.