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Der Fakultätsvorstand setzt sich aus der Dekanin, den Prodekanen und den Vorstehern des Theologischen und des Religionswissenschaftlichen Seminars zusammen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 8 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)
Die Fakultätsversammlung der Theologischen Fakultät setzt sich aus der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt in der Regel viermal im Semester zusammen. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 3 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)
Die Studienkommissionen der Studiengänge sind ständige Kommissionen der Theologischen Fakultät.