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Die Promotion an der Theologischen Fakultät erfolgt im Rahmen des Allgemeinen Doktorats oder eines Doktoratsprogramms in den Fächern Religionswissenschaft oder Theologie.
Weitere nützliche Informationen zum Doktorat an der UZH finden Sie hier.
Die Doktoratsvereinbarung ist ein verbindliches Orientierungsinstrument zur optimalen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Sie kann bei Bedarf angepasst werden. Eine Kopie dieser Doktoratsvereinbarung ist spätestens 12 Monate nach Datum der Zulassung im Dekanat einzureichen.
Doktoratsvereinbarung (PDF, 184 KB)
(gemäss Promotionsverordnung 2010, Doktoratsordnungen 2019)
Mit Inkrafttreten der Doktoratsordnungen 2019 wird das Promotionsverfahren mit der Publikation der Dissertation auf ZORA abgeschlossen. Die von der Promotionskommission vorgegebenen Überarbeitungsauflagen müssen für diese Publikation eingearbeitet werden.
Die Publikation wird durch das Dekanat vorgenommen. Es ist nicht zulässig, die Publikation auf ZORA selber vorzunehmen.
Die Publikation auf ZORA ersetzt die Publikation als E-Dissertation oder als Verlagspublikation und die Abgabe gedruckter Exemplare entfällt damit vollständig.
Bei der Option «Publikation auf ZORA» finden Sie drei Möglichkeiten vor:
Option 3 ist insbesondere zu empfehlen, wenn Sie eine spätere Verlagspublikation planen.
In Fällen, in denen eine Sperrung des Volltexts länger als drei Jahre notwendig sein sollte (z.B. aus Copyright-Gründen), kann nach drei Jahren eine Verlängerung der Sperrfrist beantragt werden.
Nach der Publikation der Dissertation auf ZORA ist das Promotionsverfahren abgeschlossen und es sind keine Änderungen an der hochgeladenen Dissertation mehr möglich.
Dokumente:
Antrag Publikation auf ZORA (PDF, 28 KB)
Vorlage Titelblatt Dissertation (PDF, 23 KB)
Dissertation Title Page Template (PDF, 22 KB)
Anleitung PDF-A Erstellung (PDF, 633 KB)
Das Dekanat erstellt die definitiven Abschlussdokumente unmittelbar nach der Publikation der Dissertation auf ZORA und stellt diese den Doktorierenden zu. Ab diesem Zeitpunkt darf der Doktortitel geführt werden.
Der Ethikausschuss der Theologischen Fakultät ist zuständig für die ethische Prüfung von Forschungsprojekten, die im Rahmen der Theologischen Fakultät durchgeführt werden. Ein Votum des Ethikausschusses kann notwendig werden im Rahmen eines Antrags auf Forschungsförderung (z.B. beim SNF) oder im Zusammenhang mit der Publikation von Forsschungsergebnissen in einer Zeitschrift.
weitere Informationen: Ethikausschuss ThF