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Organe und Kommissionen

Seminarvorstand

Der Seminarvorsteher leitet das Seminar und vertritt es gegen aussen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 5 der Seminarordnung des Theologischen Seminars der Universität Zürich. (PDF, 150 KB)

Geschäftsführung

Die Geschäftsführerin ist insbesondere für die administrative Verwaltung der finanziellen, infrastrukturellen und personellen Ressourcen des Seminars besorgt.

Seminarversammlung

Die Seminarversammlung des Theologischen Seminars setzt sich aus der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren (ohne Gastprofessor:innen) sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 4 der Seminarordnung des Theologischen Seminars der Universität Zürich. (PDF, 150 KB)

Studienkommissionen

Die Studienkommissionen sind ständige Kommissionen. Sie sind unter anderem zuständig für Zulassungsfragen, die Weiterentwicklung des Studiums, die Verwendung der Mittel für Lehre und Studium sowie für die Mitwirkung an der Lehrevaluation.